Selbstverpflichtung zum redlichen Umgang mit Recherchen und Veröffentlichungen
Eine Organisation, die gemeinnützigen Journalismus betreibt, legt die Prinzipien ihrer Arbeit leicht zugänglich offen:
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Sie achtet die Menschenwürde.
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Sie recherchiert und veröffentlicht sorgfältig, fair und vorurteilsfrei.
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Sie veröffentlicht Informationen nur, wenn sie einem öffentlichen Interesse dienen.
Sie veröffentlicht Informationen zu Einzelpersonen nur, wenn sie einem öffentlichen Interesse dienen. -
Sie gibt sich ein zu veröffentlichendes Redaktionsstatut, in dem sie die Prinzipien ihrer Arbeit erklärt. Sie lässt sich an ihren Prinzipien messen.
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Sie pflegt einen offenen Umgang mit eigenen Fehlern und korrigiert diese offen und macht dies kenntlich. Sie verpflichtet sich außerdem zur Veröffentlichung von Richtigstellungen, wenn sich veröffentlichte Informationen nachträglich als falsch erweisen.
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Sie nennt die Quellen ihrer Informationen - soweit dies möglich ist. Sie macht kenntlich, wenn Quellen nicht offengelegt werden können und erklärt öffentlich, aus welchen Gründen eine Offenlegung der Quellen in diesem Fällen nicht möglich ist.
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Sie bekennt sich zum Kodex des Deutschen Presserates.